Bredex

+49(0) 531 – 24330 – 0

Was hat George R. R. Martin mit KI und Urheberrecht zu tun? 

Ein Roboter der nachdenkt, im Hintergrund ist ein Copyright-Zeichen zu sehen und die Überschrift "Was hat George R.R. Martin mit KI und dem Urheberrecht zu tun?"

In dem zweiten Beitrag unserer Blogreihe zu den Möglichkeiten von KI im sicheren Rechtsrahmen dreht sich alles um das Thema Urheberrecht. Woher bekommt die KI die Daten und welche Auswirkungen hat dies? Das alles und vieles mehr lest ihr hier im Blog. 

Daten – der Rohstoff funktionierender künstlicher Intelligenz

Beim Training einer KI, also dem Einspielen von Daten, wird auf sämtliche zur Verfügung stehenden Daten zurückgegriffen und diese in das System eingespielt. Denn: Daten sind nun mal der Rohstoff für eine funktionierende künstliche Intelligenz. 

Jedoch gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten: 

Die Ergebnisse, die das System am Ende ausspuckt, sind nichts weiter als durch eine natürliche Person zusammengetragene Ergebnisse anderer natürlicher Personen. Diese Ergebnisse sind also nicht das Resultat einer komplizierten Arbeit der KI, sondern lediglich das Zusammenwürfeln bereits bestehender Erkenntnisse. Und hier besteht das Problem: Die Endergebnisse, die die KI ausgibt, sind das Werk einer natürlichen Person; die sich mühevoll hingesetzt hat und diese Ergebnisse in langer Arbeit erlangt hat. Die Ergebnisse gehören somit jemand anderem: dem/der Urheber:in. Der/Die Urheber:in ist also geistige:r Eigentümer:in eines Werkes. 

Was oder besser gesagt, wen schützt überhaupt das Urheberrecht? 

Das Urheberrecht schützt die natürliche Person, welche ein Werk geschaffen hat. Dies kann ein Gemälde, ein Schriftstück (z. B. ein Buch), ein Foto, ein Film oder ein Musikstück etc. sein. Dabei muss die Person (Urheber:in) sein Werk nicht separat registrieren (anders als beim Patent oder bei einer Marke), sondern mit der Schaffung des Werkes ist dieses bereits geschützt. Das Urheberrecht ist vereinfacht gesagt eine Honorierung der Person, welche das Werk geschaffen hat.  

Der/die Urheber:in kann Dritten sogenannte Verwertungsrechte einräumen, also dass Dritte dessen Werke veröffentlichen, vervielfältigen oder bearbeiten dürfen. In der Praxis spricht man hier oft von Lizenzen. Dies muss jedoch der/die Urheber:in selbst tätigen. 

Ist die KI ein Urheber? 

Nein, eine KI kann niemals ein Urheber sein, denn eine KI ist immer nur so schlau, wie die Daten, mit denen sie gefüttert wurde. Folglich ist eine KI in ihrem Wissenspool begrenzt; je nach Aktualität der eingespielten Datensätze. Eine KI kann (noch) nicht selbstständig denken und eigene Ergebnisse kreieren. Sie ist nichts anderes als eine Datenbank, auf die das dahinterstehende System zurückgreift. 

Es ist festzuhalten, dass die KI an sich nicht urheberrechtlich geschützt werden kann. Lediglich dessen Quellcode als solches kann urheberrechtlich geschützt werden. Die Ergebnisse der KI können nur urheberrechtlich geschützt werden, wenn eine natürliche Person diese bearbeitet und somit neue Werke erstellt. 

Aber: Das Urheberrecht spielt eine wichtige Rolle in der Entwicklung einer künstlichen Intelligenz. 

Data-Mining zum Befüllen der KI

Das System der KI wird durch sogenanntes „Data-Mining“ befüllt. Dies bedeutet, dass diverse Daten erhoben, zusammengetragen und aufbereitet werden. Dafür wird sich unterschiedlicher Quellen bedient (Internet, Studien, Personen etc.). Dies kann zum Problem werden, wenn die Urheberrechte der Autoren dabei missachtet werden und ggf. erforderliche Nutzungsrechts- bzw. Lizenzeinräumungen nicht eingeholt werden.

Und was hat jetzt der Autor von „Game of Thrones“, George R. R. Martin, mit dem Ganzen zu tun?

Die Entwickler von ChatGPT (Open AI) haben sich ohne das Einverständnis des Autors der Bücher von Game of Thrones bedient und die KI von ChatGPT mit diesen Daten trainiert. Dabei hat Open AI ChatGPT mit online zu findenden Texten gefüttert, um dessen Sprachmodell zu trainieren. George R. R. Martin und weitere bekannte US-amerikanische Schriftsteller haben gegen Open AI nun eine Sammelklage wegen der Verletzung des Urheberrechts eingereicht. Es wurde „Diebstahl im großen Stil begangen“; so heißt es in der Klageschrift. 

Die Autoren bangen um ihren Lebensunterhalt, da solche KI „billig und schnell“ Texte erstellen kann, wofür ein Schriftsteller mehrere Monate oder Jahre braucht, und sich diese Arbeit natürlich auch bezahlen lässt. 

 (Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/klage-schriftsteller-chatgpt-100.html)

Was lernen wir aus diesem Fall?

Es ist zusammenfassend festzuhalten, dass bei der Entwicklung, insbesondere beim Trainieren einer künstlichen Intelligenz, auf die Urheberrechte zu achten ist. Es dürfen nicht willkürlich Daten eingespielt werden, sondern es sind eventuelle Urheberrechtsverletzungen zu prüfen und vorab die Rechtseinräumungen der Urheber einzuholen, um einem Verstoß zu entgehen. 

 

Nächste Woche geht es weiter mit dem Thema Patent- und Markenrecht und inwieweit diese für eine künstliche Intelligenz von Bedeutung sind. 

Datenschutzteam der BREDEX

Picture of Gastautor:in

Gastautor:in

Unsere Kolleg:innen aus verschiedenen Abeiteilungen veröffentlichen Beiträge als Gastautor:innen.

Jobs

jobs_category
Es wurden keine Beiträge gefunden.

Ihr:e Ansprechpartner:in

Janine Richter, Head of Data Protection bei BREDEX.

Janine Richter

Head of Compliance

Gerne erzählen wir Ihnen mehr zu diesem Thema.

Beitrag teilen

Facebook
Twitter
LinkedIn
XING
Email
WhatsApp

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

2024 © BREDEX GmbH