
Neue Compliance-Anforderungen im Blick behalten
Ab dem 28. Juni 2025 gilt: Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“ mehr – sondern gesetzliche Pflicht. Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht überführt. Das Ziel: mehr Inklusion und gleichberechtigter Zugang zu zentralen Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen. Für Unternehmen bedeutet das: Neue Vorgaben, neue Prüfkriterien – und ein deutlich geschärfter Fokus auf Compliance.
1. Worum geht es beim BFSG?
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Betroffen sind ausschließlich die im Gesetz abschließend aufgeführten Bereiche – darunter:
- Produkte wie PCs, Notebooks, Zahlungsterminals, Geldautomaten
- Dienstleistungen in Bereichen wie Personenbeförderung, Bankgeschäfte, E-Books sowie der gesamte elektronische Geschäftsverkehr
Gerade letzterer – etwa Onlineshops, Buchungsportale oder digitale Services – ist für viele Unternehmen von hoher Relevanz. Wichtig zu wissen: Es geht nicht um freiwillige Anpassungen, sondern um gesetzlich verbindliche Anforderungen, deren Nichtbeachtung Sanktionen nach sich ziehen kann.
2. Was bedeutet „barrierefrei“ im rechtlichen Sinne?
Laut Definition sind Produkte und Dienstleistungen dann barrierefrei, wenn sie „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ sind. (§ 3 BFSG)
Die konkreten Anforderungen richten sich nach der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die technische und funktionale Mindeststandards vorgibt. Die Erfüllung dieser Anforderungen betrifft nicht nur das Produkt oder die Dienstleistung selbst, sondern hat auch Auswirkungen auf interne Prozesse, Informationspflichten und die gesamte Compliance-Organisation eines Unternehmens.
3. Was ist jetzt wichtig für Unternehmen?
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt das BFSG eine neue Dimension regulatorischer Anforderungen dar. Die Einführung bedeutet nicht nur einen einmaligen Umstellungsprozess, sondern die langfristige Integration barrierefreier Standards in Geschäftsmodelle und Organisation.
Für die Praxis heißt das konkret:
- Pflichten verstehen und interpretieren: Was fällt unter das Gesetz – und was nicht?
- Compliance-Strukturen überprüfen: Wie sind Verantwortlichkeiten geregelt? Gibt es dokumentierte Prozesse?
- Informationspflichten kennen: Welche Nachweise müssen erbracht werden?
- Risikomanagement erweitern: Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen drohen bei Verstößen?
4. Gibt es Übergangsfristen?
Ja – unter bestimmten Voraussetzungen können Unternehmen von einer Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 profitieren. Diese gilt insbesondere für Dienstleistungen, die bereits vor dem 28. Juni 2025 angeboten werden. Wichtig: Die Regelung ist eng gefasst und sollte nicht als Freifahrtschein verstanden werden.
5. Warum das Thema jetzt auf die Agenda gehört
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz kommt – und mit ihm neue Verantwortung für Unternehmen. Dabei geht es nicht nur um technische Details, sondern um grundlegende Fragen der Unternehmensorganisation und Compliance-Kultur.
Das BFSG betrifft keine Randthemen, sondern zentrale Berührungspunkte mit Kund:innen – und somit das Fundament vertrauensvoller Geschäftsbeziehungen. Wer die gesetzlichen Anforderungen frühzeitig berücksichtigt, schafft Rechtssicherheit, stärkt die Reputation und zeigt gesellschaftliche Verantwortung. Unsere Empfehlung: Jetzt informieren, Zuständigkeiten klären, Prozesse vorbereiten.
Autorin

Sophie Powierski
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