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Was Sie jetzt zur E-Rechnung wissen sollten

Neue Pflicht, neue Chancen: Was Sie jetzt zur E-Rechnung wissen sollten

Seit dem 1. Januar 2025 sind inländische Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen für B2B-Umsätze im Inland empfangen zu können. Wer noch nicht alle Prozesse angepasst hat, sollte jetzt handeln. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die gesetzlichen Anforderungen, klären Begrifflichkeiten und zeigen, worauf es jetzt in der Praxis ankommt.

1. Gesetzliche Grundlage: Das Wachstumschancengesetz

Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 hat der Gesetzgeber die Einführung der E-Rechnung in Deutschland verbindlich geregelt. Damit folgt Deutschland dem Beispiel zahlreicher EU-Mitgliedstaaten und Drittländer, die die E-Rechnung längst als Standard im Wirtschaftsverkehr etabliert haben. Ziel ist es, die Digitalisierung voranzutreiben, Prozesse zu vereinfachen und die Transparenz zu erhöhen.

2. PDF-Rechnung? Noch erlaubt, aber nicht zukunftsfähig!

PDF-Dateien galten bis Ende 2024 als gängige Formate für elektronische Rechnungen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen jedoch in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen im Sinne der europäischen Norm EN 16931 empfangen zu können. Diese Norm definiert, welche Anforderungen an Aufbau und Inhalt einer E-Rechnung gestellt werden, um eine automatisierte Weiterverarbeitung zu ermöglichen.

 

Wichtig: Die reine Übermittlung eines PDFs gilt nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinne. Solche Formate werden als sogenannte “sonstige Rechnungen” klassifiziert und sind für die ab 2027 bzw. 2028 verpflichtende Ausstellung nicht ausreichend.

 

Die gängigen und in Deutschland anerkannten Formate für echte E-Rechnungen sind XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1). Auch das internationale Format Factur-X ist zulässig, sofern es die Anforderungen der EN 16931 erfüllt.

3. XML-Datei – Rechnung oder Risiko?

Für viele ist das Thema E-Rechnung noch neu – und eine XML-Datei im Anhang kann auf den ersten Blick verwirren. Ist das ein Virus? Oder eine Rechnung? Hier ist Aufklärung gefragt!

Tatsächlich ist die XML-Datei das Herzstück der neuen E-Rechnung. Sie enthält alle relevanten Rechnungsdaten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Dadurch entfällt der Medienbruch und die Daten können direkt in die Systeme übernommen werden.

Verwendet der Rechnungsaussteller ein hybrides Format wie ZUGFeRD 2.0.1, ist die Rechnung sowohl für Maschinen als auch für Menschen lesbar. Zusätzliche Visualisierungsprogramme sind dann nicht mehr erforderlich.

4. Was genau hat sich seit dem 1. Januar 2025 geändert?

5. Was bedeutet das konkret für Unternehmen?

Die neue Pflicht bringt nicht nur Anforderungen, sondern auch Chancen: Durch den digitalen Rechnungsprozess lassen sich Kosten senken, Fehler vermeiden und Abläufe automatisieren.

Damit die Umstellung gelingt, sind folgende Maßnahmen entscheidend:

6. Fazit: Gut informiert, besser vorbereitet

Die Einführung der E-Rechnung ist ein bedeutender Schritt in Richtung Digitalisierung und Effizienz. Auch wenn die Umstellung mit Aufwand verbunden ist, öffnet sie zugleich die Tür für modernere, schnellere und fehlerfreie Prozesse.

Nutzen Sie die Übergangszeit, um Ihre internen Abläufe zu prüfen und die Weichen frühzeitig richtig zu stellen. Denn wer vorbereitet ist, profitiert langfristig.

Bleiben Sie informiert – wir halten Sie über weitere Entwicklungen zur E-Rechnung auf dem Laufenden.

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